Mag.a Zell am 08.04.2020 – 19:18 Uhr – 8.4.2020_Corona-Prävention | Dienstfreistellungen bzw. Dienstleistungsverzicht

Betreff: 8.4.2020_Corona-Prävention | Dienstfreistellungen bzw. Dienstleistungsverzicht

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter, 

ich möchte Sie über kommende Änderungen zu Dienstfreistellungen bzw. Dienstleistungsverzicht in Rufbereitschaft in Zusammenhang mit COVID-19 informieren: 

  • Code ISVC: Dienstfreistellungen aufgrund von Vorerkrankungen, Gravidität oder Risikoalter

Eine bundesgesetzliche Regelung wurde geschaffen, der Durchführungsprozess liegt allerdings noch nicht vor.
Die aktuelle Regelung mit einer Freistellung ohne Rufbereitschaft bei Vorerkrankungen im Bereich Herz/Kreislauf, Asthma bronchiale, COPD, chron. Bronchitis, Diabetes, Erkrankung des Immunsystems sowie Gravidität, Alter 60+ wird daher bis voraussichtlich 17.4.2020 Gültigkeit behalten. 

  • Code ISCBDienstleistungsverzicht in Bereitschaft

Aufgrund der voraussichtlich steigenden Kinderanzahl ab dem 14.4.2020 wird wieder vermehrt Personal im Kindergarten benötigt werden.
Die Möglichkeit auf Dienstleistungsverzicht („Rufbereitschaft“) laut Stufenplan der MA 10 (Kinder unter14/10/6 Jahren, Alleinerziehende prioritär) bleibt aufrecht, solange dies betrieblich möglich ist. Die Verantwortung dafür liegt bei der Standortleitung.
Bitte übermitteln Sie weiterhin jeden Montag die aktualisierte Liste an das Regionssekretariat. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf die vollständige und korrekte Befüllung der Liste hinweisen. 

  • Code ISCVGewährung von Sonderurlaub für Bedienstete mit Kinderbetreuungspflichten

MitarbeiterInnen können bis zum 30. April 2020 weiterhin Sonderurlaub im Ausmaß von maximal 3 Wochen für notwendige Kinderbetreuung beantragen.

Voraussetzung für diesen Sonderurlaub ist der Nachweis,

  • dass die Betreuungseinrichtung des Kindes/der Kinder geschlossen ist,
  • das Kind bzw. die Kinder unter 14 Jahre alt sind und 
  • niemand im Haushalt lebt, der die Betreuung übernehmen könnte.

Dieser Sonderurlaub zur Kinderbetreuung ist durch die Abteilungsleitung bewilligungspflichtigAntrag auf Sonderurlaub ist mit dem Formular „0441_Sonderurlaub_Formular“ zu stellen – Übermittlung mit Nachweisen an den Fachbereich Personal personal@ma10.wien.gv.at.    

Sprachförderkräfte können bei Personalbedarf als Unterstützung im Stammhaus eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt nach Rücksprache der Leitung mit ihrer Regionalleiterin und wird von Frau Dr.in Hefel koordiniert.
Fellows können nach Bedarf wieder zum Einsatz aufgefordert werden. 

Bei Fragen zur Gestaltung des Dienstplans und dem damit verbundenen Einsatz von MitarbeiterInnen lt. Stufenplan wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalleiterin. 

Liebe Grüße
Katrin Zell

Mag.a Katrin Zell         
Leiterin Elementare Bildung in         
städtischen Kindergärten und Horten                    

Stadt Wien – Kindergärten         
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11          
Telefon       +43 1 4000 90241         
E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at         
Web            www.kindergaerten.wien.at

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