11.08.2021 – Umgang mit bereits genehmigten Erholungsurlauben während Corona

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Kolleg*innen,

die MD-PR hat im Juni 2021 festgestellt, dass

Kontaktpersonen (K1), die eine behördliche Absonderung erhielten, den innerhalb des Absonderungszeitraums liegenden Urlaub refundiert erhalten können.

Allerdings kann der Urlaub aber auf Wunsch der Mitarbeiter*in auch wie vereinbart konsumiert werden.

Betroffene Mitarbeiter*innen melden sich per Mail (dienstfreistellungen_covid19@ma10.wien.gv.at) mit dem Betreff „Urlaubsrefundierung“ im Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling und legen den Absonderungsbescheid bei.

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen über diese Regelung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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