Sozialpartnerschaftliche Vereinbarung mit der MD-PR vom 25.03.2020
- Wichtig ist die Aufhebung der 3 Wochen Sonderurlaub zur Kinderbetreuung und Verlängerung bis 13.04.2020
- Klare Regelungen für Stornos bereits genehmigter Urlaube
Sozialpartnerschaftliche Vereinbarung mit der MD-PR vom 25.03.2020
Sozialpartnerschaftliche Vereinbarung mit der
MD-PR vom 25.03.2020
Zusätzliche Information für die
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Verwaltung
Bei uns geht´s jeden Tag ums Ganze!
In den letzten Tagen zeigte sich, welchen Stellenwert eine gut funktionierende
Daseinsvorsorge hat. Gerade in Krisenzeiten kristallisiert sich heraus, welche
Bereiche für die Systemerhaltung notwendig sind.
Wir erleben gerade verstärkte Einschränkungen des öffentlichen Lebens – erste
Bereiche wurden geschlossen und es ändert sich Tag für Tag die Situation.
Gleichzeitig erleben wir jedoch, dass manche Bereiche so notwendig für den
Herzschlag der Stadt sind, dass sie nicht einfach zugesperrt werden können.
Das stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien – unsere
Kolleginnen und Kollegen – vor besondere Herausforderungen. Nicht überall ist
es möglich im „Homeoffice“ zu arbeiten oder kann den angeratenen
Sicherheitsabstand zu anderen Menschen einhalten.
Gerade in Kindergärten und Horten arbeitet man ganz nah mit Menschen. Die
Kolleginnen und Kollegen, die auf unsere Kleinsten Acht geben sind
unverzichtbar, um beispielsweise das Gesundheitswesen am Laufen zu halten.
Sie alle leisten einen wichtigen, wertvollen und entscheidenden Beitrag in
dieser schwierigen Zeit – nicht nur jetzt, sondern Tag für Tag.
Die Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft setzt sich dafür
ein, dass Kolleginnen und Kollegen nicht einem unnötigen Risiko ausgesetzt
werden und notwendige Schutzmaßnahmen bereits ergriffen wurden.
Wir wollen stets das Beste für Sie alle und sind für Sie da. Gerade jetzt ist es
wichtig den Zusammenhalt zu stärken. Jede und jeder Einzelne ist ein wichtiger
Teil der Gesellschaft, der Stadt Wien, der younion. Vielen Dank für Ihren
unermüdlichen Einsatz in dieser herausfordernden und außergewöhnlichen
Zeit. Passen Sie alle gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Christa HÖRMANN
Bundesfrauenvorsitzende
Judith HINTERMEIER
Bundesfrauenreferentin
Sollten Sie Fragen haben, so sind wir jederzeit für Sie erreichbar!!!
Tel: 01/31316/83705
E-Mail: frauen@younion.at
Betreff: Nicht benötigest Essen von Smile Menü – Berufsrettung Wien
Liebe KollegInnen,
ich möchte den Standorten meinen allergrößten Dank aussprechen, die gestern ausgesprochen spontan und überaus hilfsbereit mitgeholfen haben, die Teams der Berufsrettung Wien mit Essen zu versorgen!
Read moreBetreff: 20.03.2020_Corona-Prävention | Schutzmaßnahmen – Übergabe im Eingangsbereich
Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
um Sie, die Kindergarten- und Hortkinder sowie deren Familien bestmöglich vor der Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen, möchte ich Sie um folgende Schutzmaßnahmen ersuchen:
Auf diese Weise wollen wir Kontakte weiter reduzieren und sicherstellen, dass nur angemeldete Personen Ihre Einrichtung betreten können.
Bitte helfen sie den Kindern, soweit es notwendig ist, beim Anziehen und begleiten sie die Kinder jedenfalls in den Eingangsbereich, wo Ihre Eltern/ Obsorgeberechtigten warten.
Informieren Sie Eltern/Obsorgeberechtigte bitte im Gespräch über die geänderte Situation. Ich denke Eltern/Obsorgeberechtigten werden die Vorgangsweise gut nachvollziehen können.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team alles Gute! Bleiben Sie Gesund!
Mag.a Katrin Zell
Leiterin Elementare Bildung in städtischen Kindergärten und Horten
Stadt Wien – Kindergärten
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon +43 1 4000 90241
E-Mail katrin.zell@wien.gv.at
Betreff: 20.03.2020_Corona-Prävention | Freistellungen mit Bereitschaft/Verzicht auf Dienstleistung
Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
ich möchte Sie hinsichtlich einer Dienstfreistellung wegen chronischer Erkrankung auf folgende Vorgehensweise hinweisen:
Read moreVerordnung des Magistrates der Stadt Wien zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Bezug auf den Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten
Auf Grund des § 18 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr.186/1950 idF BGBl. I Nr. 37/2018, wird in Durchführung des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon sumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 13. März 2020, GZ 2020-0.180.200, verordnet:
§ 1.
Ziel ist es, die Kinderdichte im Kindergarten sowie die Anzahl der Sozialkontakte allgemein zu reduzieren; es sollen möglichst viele Kinder zu Hause betreut werden. Eine Betreuung durch Großeltern sollte keinesfalls gefördert werden. Personen über 65 Jahren gelten als besonders gefährdet, schwer an einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erkranken.
§ 2.
(1) In der Zeit vom 18. März 2020 bis zum Ende der Osterferien (inkl. 14. April 2020) bleiben Kindergärten geöffnet, um Betreuungsangebote insbesondere für jene Kinder, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beruflich unabkömmlich sind bzw. die keine Möglichkeit einer Betreuung zu Hause haben, sicherzustellen.
(2) Zum Personenkreis der Eltern und Erziehungsberechtigen, die beruflich unabkömmlich sind, zählen jedenfalls:
-Ärztinnen/Ärzte sowie weiteres medizinisches und Gesundheitspersonal,
-Psychiaterinnen/Psychiater,
– Psychologinnen/Psychologen,Psychotherapeutinnen,
-Pflegepersonal,
– Personal von Blaulichtorganisationen,
-Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben,
-Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben,
-Mitarbeiterinnen der Produktion und Verarbeitung von Lebensmittel,
-Reinigungspersonal,
-Kindergartenpädagogisches Personal (inklusive der Bereiche Sonderkindergartenpädagogik, Hortpädagogik, Sonderhortpädagogik),
-Kindergartenassistenzpersonal,
-Kindergruppenbetreuungspersonal,
-Tageseltern,
-Sozialpädagogisches Personal,
-Freizeitpädagoginnen/Freizeitpädagogen,
-Schulwartinnen/Schulwarte,
-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter,
-Personal in Sozialbetreuungsberufen,
-Journalistinnen/Journalisten,
-Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher.
§ 3.
Die Kindergartenleitung hat umgehend die Eltern und Erziehungsberechtigten über die notwendigen Maßnahmen zu informieren und die Meldungen zum Kindergartenbesuch sowie zur häuslichen Betreuung entgegenzunehmen. Das Betreuungsangebot kann von den Eltern flexibel in Anspruch genommen werden. Die Betreuungsdauer am Kindergar-tenstandort richtet sich nach den üblichen Öffnungszeiten.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 14. April 2020 außer Kraft.
Download (nicht mit Sofair-App möglich)
Betreff: 17.03.2020_Corona-Prävention | Vorgehensweise_Organisation der Betreuung sowie Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft
Sehr geehrte Leiterin,sehr geehrter Leiter, aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern an den Standorten kann das eingesetzte Personal verringert werden, bzw. Standorte vorübergehend auch geschlossen werden.Die Vorgehensweise für die Organisation der Betreuung am Standort und die damit verbundenen Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft haben wir in diesem Informationsblatt für Sie zusammengefasst.
Read moreBetreff: Organisation der Betreuung an städtischen Standorten bis 14.4.2020
Aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern an den Standorten kann das eingesetzte Personal verringert werden.
MitarbeiterInnen können ab Donnerstag, 19.03.2020 bei Weiterzahlung der Bezüge vom Dienst freigestellt werden. Diese Freistellung bedeutet, dass sich alle MitarbeiterInnen weiterhin zur Verfügung halten müssen. Sie sind in Rufbereitschaft, das heißt sie sind zu Hause und müssen für den Fall, dass sie im Dienst für die Stadt Wien benötigt werden, jederzeit telefonisch erreichbar sein.
Freigestellte MA mit Rufbereitschaft können zu Dienstleistungen außerhalb der MA10 herangezogen werden.
Es ist bei der Freistellung in folgender Reihenfolge vorzugehen:
Alle anderen MitarbeiterInnen versehen Dienst und können wechselweise freigestellt werden (z.B. durch weniger Stunden am Standort, tageweise im Dienst o.ä.)
Auf dieser Basis und der Anzahl der anwesenden Kinder gestaltet die Leitung einen gerechten, ausgewogenen Dienstplan.
Für den Fall, dass wieder mehr Personal am Standort benötigt wird, wird in der umgekehrten Reihenfolge das Personal wieder zum Dienst aufgefordert.
„Betreuungsschlüssel“: Für 0-10 Kinder werden zwei Erwachsene eingesetzt, zumindest 1 davon eine Pädagogin/ein Pädagoge. So weit möglich werden die Kinder in Gruppen zu 5 Kindern aufgeteilt und in zwei verschiedenen Räumen bzw. Raumbereichen betreut. (15 Kinder – 3 Betreuungspersonen, 20 Kinder – 4 Betreuungspersonen,…)
AssistentInnen werden in dem Ausmaß eingesetzt, wie es die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erfordern.
Es muss an jedem Standort jedenfalls die Leitung oder 1. Stellvertretung im Dienst sein. Wird eine der beiden Personen krank, muss die andere Person den Dienst versehen.
Solange auch nur 1 Kind zu betreuen ist, bleibt der jeweilige Standorte geöffnet.
Es gibt keine Standortzusammenlegungen (auch keine bereits geplanten, wie z.B. für die Osterferien).
Eine Schließung des Standorts kann nur nach Rücksprache mit der Regionalleitung erfolgen und nur wenn nachweislich keine Kinder am Standort zu betreuen sind. „Nachweis“ bedeutet in diesem Fall, dass Sie als Leitung sichergestellt haben, entweder durch die schriftliche Entschuldigung oder durch ein Telefonat (und Vermerk auf der Liste), dass keine Kinder für den Zeitraum der Schließung einen Betreuungsbedarf haben.
Die Schließung kann einzelne Tage oder auch eine ganze Woche betreffen. Sobald ein Kind wieder Bedarf an Betreuung hat, wird der Standort wieder in Betrieb genommen.
Sollten Eltern ungeplant einen Betreuungsbedarf haben, werden diese auf Basis des Aushangs die Leitung bzw. Stellvertretung kontaktieren.
Die kontaktierte Person organisiert so rasch wie möglich eine Betreuung für das Kind am Standort.
Folgende Schritte sind nach erfolgter Rücksprache mit der Regionalleiterin bei einer Schließung umzusetzen:
Damit der Laptop zuhause verwendet werden kann, muss die/der BenutzerIn einmal am Gerät angemeldet gewesen sein und im ADV-Installer muss der Citrix-Receiver installiert werden. Bitte führen Sie dies noch am Standort durch. Damit ist das Gerät für “zuhause” verwendbar.
Alle MitarbeiterInnen, die für 19.03./20.03.2020 bzw. in Folge für eine ganze Woche dienstfrei gestellt werden, müssen in folgende Liste eingetragen werden.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\200317_Corona_Meldun g_Verzicht auf Dienstleistung_Freistellung.xlsx
Diese Liste schicken Sie am Donnerstag 19.03.2020 bis 11:00 Uhr an das Postfach Ihres zuständigen Regionssekretariats. Betreff: Dienstfreistellungen_Bezirk_Standort
In den folgenden Wochen wird von Ihnen jeweils Montag bis 10 Uhr eine aktualisierte Liste (oder wenn sich nichts geändert hat, die Liste der Vorwoche) an das Postfach Ihres zuständigen Regionssekretariats gesendet.
Für Ihre Fragen steht als Ansprechpartnerin Ihre jeweilige Regionalleiterin gerne zur Verfügung.