einem Krankenhaus Anspruch auf EUR 4,00 pro Tag, sofern der Spitalaufenthalt mindestens vier Tage beträgt. Die Versicherungsleistung ist jedoch mit EUR 308,00 per anno, entspricht 77 Tagen, begrenzt. Durch einen Unfall notwendig gewordene wiederholte stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem 1. Aufenthaltstag, werden zusammen gezählt. Keineswegs darf jedoch die Versicherungsleistung für ein und denselben Unfall den genannten Betrag von EUR 308,00 übersteigen
- Zusätzliche Ablebens-Risikoversicherung
- Bildungszuschuss