Sozialpartnerschaftliche Vereinbarung mit der
MD-PR vom 25.03.2020
Zusätzliche Information für die
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Verwaltung
- Anordnung von Mehrdienstleistungen – Aussetzen der Grenzen des
zulässigen Gleitzeitsaldos
Die Dienststellenleitungen sind berechtigt im Bedarfsfall Anordnung von
Mehrdienstleistungen – ausgenommen für Sondereinsätze – auszusetzen.
Es liegt im Ermessen der Dienststellenleitung die Einschränkungen von Home-
Office auf 8 Stunden auf die tatsächlichen Erfordernisse des Dienstbetriebes
anzupassen.
Es ist darauf zu achten, dass es zu keinem Verfall von erwirtschafteten Gleitzeitsalden für die Bediensteten kommt bzw. auch Minuseinheiten länger
mitgenommen werden können.
Wir ersuchen daher im Bedarfsfall die Grenzen des zulässigen Gleitzeitsaldos
(= Überschreitung der Normalarbeitszeit mit einem Ausmaß von 40 Stunden,
Unterschreitungen mit 10 Stunden) bis 30.6.2020 außer Kraft zu setzen.
Ein entsprechender Ausgleich der Gleitzeitsalden soll bis spätestens 30.9.2020
erfolgen.
Die Anpassung im SES kann von den jeweiligen Zeitbeauftragten erfolgen.
Sollte Unterstützung seitens der MA 2 erforderlich sein, wenden Sie sich an die
SES-Hotline 94400.
Ihr SoFair-FSG-Team
Margit POLLAK
Astrid KONZETT-RAUSCHER