Aussendung – Sonderurlaub Betreuung

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

  • Es brauchen keine SU-Anträge rückwirkend gestellt werden.
  • Ein Antrag auf SU ist nur dann notwendig, wenn diese 3 Punkte zutreffen:
    • die Betreuungseinrichtung des Kindes/der Kinder ist fix geschlossen
    • das Kind bzw. die Kinder sind unter 14 Jahre UND
    • niemand lebt im Haushalt, der die Betreuung übernehmen könnte.
  • Dem Antrag sind unbedingt Nachweise beizulegen, die den Bedarf belegen wie bspw. alleinerziehend UND die Betreuungseinrichtung ist geschlossen (Bestätigung) oder der Partner ist systemerhaltend tätig (Bestätigung), etc.
  • Für alle MA, die aufgrund der geringen Kinderanzahl an den Standorten für die Betreuung der eigenen Kinder freigestellt sind, wird der Code ISCB = Dienstleistungsverzicht in Bereitschaft eingetragen.
    Es ist KEIN Antrag auf SU notwendig.
  • Für alle MA bei denen aufgrund dieses Missverständnisses der falsche Code verwendet wurde, wird einfach nur der Code auf Rufbereitschaft geändern. Freistellung und Rückholung passiert nach Stufenplan.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Margit Pollak – 01/4000/83744 oder margit.pollak@wien.gv.at
Julia Fichtl – 01/4000/83739 oder julia.fichtl@wien.gv.at

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
Skip to content