Nein!, es können selbstverständlich auch Überstunden zurück genommen werden.
Bei einer Vollzeitkraft sind analog wie bei einem Urlaubstag 4:30 an Überstunden abzuziehen. Bei einer Teilzeitbeschäftigten mit 20 Wochenstunden in 5 Tagen sind ebenfalls wie bei einem Urlaubstag 4 Überstunden abzuziehen (siehe Tabelle).
Bei Teilzeitkräften ist der Zeitausgleich (Überstundenkonsumation) am 31.12. analog der Urlaubskonsumation abzuhandeln (siehe Tabelle).
Wochenstunden |
Bei festgelegter „x“ –Tage-Woche |
Stundenausmaß zur Urlaubsberechnung pro Tag |
Stundenausmaß für Urlaub bzw. Üst-Rücknahme am 31.12. |
30 | 3 | 10 | 4:30 Std:Min |
22 | 4 | 05:30 | 4:30 Std:Min |
20 | 3 | 06:40 | 4:30 Std:Min |
10 | 2 | 05:00 | 04:30 Std:Min |
Alle Std.Varianten analog zum Sammelformular ersichtlich auf Seite 2
Anmerkung: Die 4:30Std. ergeben sich aufgrund folgender gesetzlichen Regelung des Magistrates: §26 der DO 1994 – Am 24.12., 31.12., sowie am Karfreitag gilt das Tagessoll als erbracht wenn die tatsächliche Arbeitszeit 4,5 Std. gedauert hat und endet daher spätestens um 12 Uhr.
Wir hoffen mit dieser Information für Aufklärung gesorgt zu haben
Ihr SoFair-FSG Team
Std.Varianten hier ersichtlich -> Download