Betreff: 19.5.2020_Corona | Nachtrag zur E-Mail “Wegfall der Einschränkungen für den Besuch des Kindergartens” (18.05.2020)
Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,
uns wurde übermittelt, dass der letzte MA11- Newsletter, der sich an Kindergarten-BetreiberInnen richtet, zu Irritationen bei MitarbeiterInnen und Eltern geführt hat. Ich möchte daher nochmals präzisieren:
Der Besuch von Kindergärten kann seit 16.5.2020 wieder ohne Einschränkungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen stattfinden.
Der Wegfall der Einschränkungen hat auch Auswirkungen auf die Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr:
Eltern müssen den Kindergarten nun über ein Fernbleiben ihres Kindes informieren.
Gründe für das Fernbleiben von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr können zum Beispiel Krankheit, Urlaub oder auch Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sein.
Sollten Obsorgeberechtigte mitteilen, dass sie ihr Kind nicht in den Kindergarten bringen möchten, da sie Sorge haben, dass es an COVID-19 erkrankt, so gilt es als entschuldigt. Es muss keine chronische Erkrankung o.ä. vorliegen.
Nachdem wir mehrfach um einen Aushang zur Information für die BildungspartnerInnen gebeten wurden, übermitteln wir Ihnen diesen in der Beilage.
ANHANG: 200519_Aushang_Kindergartenpflicht
Mit lieben Grüßen
Katrin Zell
Mag.a Katrin Zell
Leiterin Elementare Bildung in
städtischen Kindergärten und Horten
Stadt Wien – Kindergärten
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon +43 1 4000 90241
E-Mail katrin.zell@wien.gv.at
Web www.kindergaerten.wien.at