Nach der durch eine Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines aktiven Mitgliedes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
von 3 bis 10 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 3.200,00
über 10 bis 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 4.800,00
über 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 6.400,00
Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.