Sehr geehrte MitarbeiterInnen,
der Kindergarten, der Hort und auch die Schulen zählen in diesen herausfordernden Zeiten zu den besonders wichtigen, systemerhaltenden Organisationen. Ohne diese können viele Eltern, die für systemkritische Infrastruktur Verantwortung tragen, ihrer beruflichen Aufgabe nicht nachgehen. Deswegen müssen oben genannte Einrichtungen unbedingt geöffnet bleiben! Gesetzliche Grundlage sind das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 idF BGBl. I Nr. 37/2018 und die aktuell zugehörenden Erlässe und Verordnungen.
Wir haben Sie vorigen Donnerstag gebeten, den Obsorgeberechtigten an den Standorten Entschuldigungsformulare auszuteilen, damit wir einen Überblick zum benötigten Betreuungsbedarf erhalten.
Montag bis 10:00 Uhr benötigen wir bitte – auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen – Ihre erste Einschätzung dazu.
Heute übermitteln wir Ihnen für all jene Kinder, die nicht entschuldigt sind, und weiterhin den Kindergarten / Hort besuchen sollen, einen auszufüllenden Nachweis der ArbeitgeberInnen.
Vom Nachweis der ArbeitgeberInnen ausgenommene Berufsgruppen sind am Formular angegeben.
Jedes Kind,
das ab Mittwoch, 18.3. unsere Einrichtung besucht, benötigt für alle im
Haushalt lebenden Erwachsenen diesen Nachweis.
Dieser Nachweis ist entweder persönlich bis Mittwoch abzugeben oder kann
alternativ auch an die E-Mailadresse Ihres Kindergartenstandortes gesendet
werden.
Das Formular wird zusätzlich im Laufe des Montags auf unserer Homepage abrufbar sein.
Wir arbeiten derzeit auch an einem Informations-Aushang, der im Eingangsbereich und an den Gruppentüren angebracht werden kann.
Für den Fall, dass diese Bestätigung nicht bis Mittwoch vorgelegt werden kann, dennoch aber dringender Betreuungsbedarf besteht, ist mit der jeweiligen Regionalleiterin Rücksprache zu halten. Das Kind wird am Mittwoch bis zur erfolgten Abklärung übernommen.
Ich kann gut verstehen, dass Sie viele weitere Fragen und vielleicht auch Sorgen haben.
Diese aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen und ich möchte Ihnen versichern, dass ich mit meinem Team alles mir mögliche unternehme, um für Sie Klärungen herbeizuführen.
Eine wesentliche Frage ist natürlich Ihre eigene, notwendige, dienstliche Anwesenheit im Kindergarten, im Hort.
Hier muss ich Sie noch um ein wenig Geduld bitten. Meiner Einschätzung nach sollten wir etwa am Mittwoch wissen, wie hoch der tatsächliche Bedarf an unbedingt notwendiger Kinderbetreuung ist.
Selbstverständlich werden wir dafür sorgen, dass MitarbeiterInnen nicht unnötiger Weise am Dienstort anwesend sein müssen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Bereitschaft zur Mithilfe bei der Bewältigung dieser wirklich herausfordernden Situation!
Mit besten Grüßen
Daniela Cochlár
Mag.a
Daniela Cochlár
Abteilungsleiterin
Stadt Wien – Kindergärten
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon +43 1 4000 90211
E-Mail daniela.cochlar@wien.gv.at