Für die MitarbeiterInnen die nach 1.1.2018 bei der Stadt Wien den Dienst angetreten haben, gilt folgende Regelung des Erholungsurlaubes.
Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:
bis zum 33. Lebensjahr (LJ) 200 Stunden (25 Tage)
ab dem 33. LJ + Dienstzeit 5 Jahre 216 Stunden (27 Tage)
ab dem 43. LJ + Dienstz. 10 Jahre 240 Stunden (30 Tage)