Dienstausweis

Durchführungsbestimmungen (Nr. 0405a)

  • Telefonische Terminvereinbarung für schriftliche Antragstellung der betroffenen Mitarbeiterin bzw. des betroffenen Mitarbeiters mit KB Personal – Herrn Nendwich (DW 90201) erforderlich
  • Bearbeitung durch den Kompetenzbereich Personal
  • Elektronische Weiterleitung an die MA 2
  • Übermittlung des Dienstausweises von der MA 2 über den Kompetenzbereich Personal an den jeweiligen Kindergarten bzw. Hort
  • Übernahme und Unterfertigung durch die betroffene Mitarbeiterin bzw. den betroffenen Mitarbeiter und Rückübermittlung der Übernahmebestätigung an den Kompetenzbereich Personal

Erläuterungen 

  • Seit 2012 werden Anträge auf Ausstellung eines Dienstausweises nur mehr direkt im KB Personal gestellt.
  • Die vorherige Einzahlung der Bundesabgabe durch die betroffene Mitarbeiterin bzw. den betroffenen Mitarbeiter ist nicht mehr erforderlich (Betrag wird automatisch von der MA 2 vom Gehalt abgebucht).
  • Zu dem vereinbarten Termin im KB Personal für die Antragstellung ist 1 Passfoto mitzubringen.
  • Bei Verlust oder Diebstahl eines Dienstausweises muss dem Antragsformular eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei beigelegt werden.
  • Der Dienstausweis wird in einem Kuvert mit Zustellschein vom Kompetenzbereich Personal in den Kindergarten bzw. Hort rückübermittelt.
  • Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat die Übernahme mittels Unterschrift zu bestätigen und umgehend an den Kompetenzbereich Personal zu retournieren.
  • Jene Dienstausweise, die seit Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind grundsätzlich auf die Dauer von 10 Jahren befristet.
  • Bei Übertritt oder Versetzung in den Ruhestand einer Beamtin bzw. eines Beamten sowie bei Auflösung des Dienstverhältnisses einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters Bediensteten besteht die Verpflichtung, den Dienstausweis unverzüglich der MA 2 zurückzugeben.

(Gilt also für Beamtinnen bzw. Beamte und Vertragsbedienstete!!!)

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