Corona-Regelungen – finale Aussendung

Folgende Nachricht wurde an alle Dienststellen ausgesendet.

Sehr geehrte Frau Dienststellenleiterin!
Sehr geehrter Herr Dienststellenleiter!
Sehr geehrte Damen, Herren und Kolleg*innen!

Der Bund hat mit der Sammelnovelle BGBl. II Nr. 159/2023 das Ende sämtlicher Corona-Krisenmaßnahmen in Österreich per 30. Juni 2023 beschlossen.

Im Detail bedeutet das für die Dienststellen der Stadt ab 1. Juli 2023 Folgendes:

1. Meldepflichten, Verkehrsbeschränkungen, Krankenstand, Berufskrankheit

  1. COVID-19 ist keine anzeigepflichtige Krankheit mehr. Bedienstete müssen eine Infektion mit dem Coronavirus nicht mehr melden. 
  2. Alle Verkehrsbeschränkungen (Masken-, Testpflicht, Freitestung) bei einer Erkrankung an COVID-19 sind aufgehoben.
  3. Eine Erkrankung an COVID-19 ist nach den allgemeinen Regeln für einen Krankenstand zu behandeln. Alle Sonderfreistellungen auf Grund von Corona entfallen

(zB Dienstfreistellung aus Präventionsgründen).

  • Alle COVID-19-Sondercodes in VIPER werden ruhend gestellt.
  • Die Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus gilt weiterhin.

Zu übermitteln ist die Meldung der Berufskrankheit

  1. bei Beamt*innen an das Unfallfürsorgereferat der MA 2,
  2. bei vertraglich Bediensteten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2001 begründet wurde, an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat „Besondere

sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten“ der MA 2,

  • bei vertraglich Bediensteten, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde sowie bei Lehrlingen an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

und nachrichtlich an das Referat „Besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten“ der MA 2.

Für die Meldung ist das Formular des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zu verwenden. Meldungen an das Unfallfürsorgereferat der MA 2 sind ebenfalls über die Formulare der AUVA und auch der BVAEB möglich.

2. Urlaubsreisen, Dienstfreistellungen, Veranstaltungen, Home-Office

  1. Die Regelungen zu Urlaubsreisen in Coronavirus-Risikogebiete, zum Umgang mit Urlaub und Krankenstand in Bezug auf das Coronavirus sind aufgehoben.
  2. Die Regelungen zur Dienstfreistellung für Bedienstete der COVID-19-Risikogruppe sowie für Schwangere wurden schon per 30. April 2023 beendet.
  3. Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern bzw. bei einer coronabedingten (Teil-) Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen endet ebenfalls mit 30.6.2023 (bzw. per 1.7.).
  4. Die Regelungen bezüglich der Bestellung von Corona-Beauftragten bei Veranstaltungen sowie die Erstellung von COVID-19-Präventionskonzepten sind ersatzlos aufgehoben.
  5. Die Sonderregeln zu Home-Office-Tagen auf Grund der Pandemie sind beendet, es gelten die Regeln zu Mobilem Arbeiten.

3. Allgemeines, Aushänge

  1. Die FAQ-Regelungen und das COVID-19-BASIS-Präventionskonzept werden per 30.6.2023 aufgehoben. Die Seite „Coronainfo intern“ wird per 1.7.2023 offline gestellt,

das Postfach personalcorona@mdpr.wien.gv.at wird aufgelöst.

  • Entfernen Sie bitte alle Aushänge/Poster bzw. Informationen, welche im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, aus den Büros/Amtshäusern. Ebenso sollten die internen und externen Homepages

diesbezüglich bereinigt werden.

Abschließend möchten wir uns ausdrücklich für Ihren großartigen Einsatz unter diesen außergewöhnlichen Rahmenbedingungen bedanken. In diesen schwierigen Zeiten haben Sie Engagement, Teamgeist und Stressresistenz gezeigt! Wir halten dies nicht für selbstverständlich und sind stolz, solche Mitarbeiter*innen zu haben!

Bleiben Sie weiterhin gesund!

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