Mail von Mag.a Cochlar am 31.03.2020 – 20:16 Uhr – Freiwillige MitarbeiterInnen für MA 11- Wohngemeinschaften gesucht

Betreff: Freiwillige MitarbeiterInnen für MA 11- Wohngemeinschaften gesucht

Liebe KollegInnen,

in den städtischen Kindergärten und Horten sind derzeit sehr viele MitarbeiterInnen mit Rufbereitschaft freigestellt.

Die MA 11 braucht AKTUELL Verstärkung für die Wohngemeinschaften mit Kindern, daher werden wir gerne aushelfen.

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Mail von Mag.a Zell am 31.03.2020 – 15:43 Uhr – 31.03.2020_Corona-Phase | Unterstützung für Kinder und Eltern in den nächsten Wochen

Betreff: 31.03.2020_Corona-Phase | Unterstützung für Kinder und Eltern in den nächsten Wochen

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe PädagogInnen, 

das Reduzieren der sozialen Kontakte und der damit eingeschränkte Kindergarten- und Hortbetrieb stellt uns aktuell alle vor große Herausforderungen.Da wir momentan noch nicht wissen, wann ein „normaler“ Kindergarten- und Hortbesuch wieder stattfinden wird, lautet unser Ziel in der BildungspartnerInnenschaft für die nächste Zeit:

„KONTAKT AUFNEHMEN, KONTAKT HALTEN, UNTERSTÜTZUNG DORT ANBIETEN, WO ES NOTWENDIG IST“ 

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Mail von Mag.a Cochlar am 27.03.2020 – 14:50 Uhr – Dankeschön

Betreff: Dankeschön!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die vergangenen Wochen waren in der Tat eine große Herausforderung für uns alle und ich möchte mich im Rückblick auf diese ereignisreichen und intensiven Arbeitswochen bei jeder und jedem Einzelnen von Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement bedanken!

Herr Bürgermeister Dr. Michael Ludwig hat bereits seinen Dank allen Wienerinnen und Wienern ausgedrückt und ganz klar gesagt, dass der Zusammenhalt in unserer Stadt großartig spürbar ist.

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Mag.a Zell am 17.03.2020 – 18:24 – 17.03.2020_Corona-Prävention | Vorgehensweise_Organisation der Betreuung sowie Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft

Betreff: 17.03.2020_Corona-Prävention | Vorgehensweise_Organisation der Betreuung sowie Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft

Sehr geehrte Leiterin,sehr geehrter Leiter, aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern an den Standorten kann das eingesetzte Personal verringert werden, bzw. Standorte vorübergehend auch geschlossen werden.Die Vorgehensweise für die Organisation der Betreuung am Standort und die damit verbundenen Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft haben wir in diesem Informationsblatt für Sie zusammengefasst. 

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Mag.a Zell am 17.03.2020 – 18:24 Uhr – Organisation der Betreuung an städtischen Standorten bis 14.4.2020

Betreff: Organisation der Betreuung an städtischen Standorten bis 14.4.2020

Aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern an den Standorten kann das eingesetzte Personal verringert werden.

MitarbeiterInnen können ab Donnerstag, 19.03.2020 bei Weiterzahlung der Bezüge vom Dienst freigestellt werden. Diese Freistellung bedeutet, dass sich alle MitarbeiterInnen weiterhin zur Verfügung halten müssen. Sie sind in Rufbereitschaft, das heißt sie sind zu Hause und müssen für den Fall, dass sie im Dienst für die Stadt Wien benötigt werden, jederzeit telefonisch erreichbar sein.

Freigestellte MA mit Rufbereitschaft können zu Dienstleistungen außerhalb der MA10 herangezogen werden.

Es ist bei der Freistellung in folgender Reihenfolge vorzugehen:

  • Chronisch kranke MitarbeiterInnen
  • Schwangere Mitarbeiterinnen

  1. Über 60-jährige MitarbeiterInnen (können jedoch freiwillig verzichten und Dienst machen)
  2. AlleinerzieherIn mit
    1. Kind(er) unter 6 Jahren
    2. Kind(er) unter 10 Jahren
    3. Kind(er) unter 14 Jahren
  3. Alle MitarbeiterInnen mit
    1. Kind(er) unter 6 Jahren
    2. Kind(er) unter 10 Jahren
    3. Kind(er) unter 14 Jahren

Alle anderen MitarbeiterInnen versehen Dienst und können wechselweise freigestellt werden (z.B. durch weniger Stunden am Standort, tageweise im Dienst o.ä.)

Auf dieser Basis und der Anzahl der anwesenden Kinder gestaltet die Leitung einen gerechten, ausgewogenen Dienstplan.

Für den Fall, dass wieder mehr Personal am Standort benötigt wird, wird in der umgekehrten Reihenfolge das Personal wieder zum Dienst aufgefordert.

„Betreuungsschlüssel“: Für 0-10 Kinder werden zwei Erwachsene eingesetzt, zumindest 1 davon eine Pädagogin/ein Pädagoge. So weit möglich werden die Kinder in Gruppen zu 5 Kindern aufgeteilt und in zwei verschiedenen Räumen bzw. Raumbereichen betreut. (15 Kinder – 3 Betreuungspersonen, 20 Kinder – 4 Betreuungspersonen,…)

AssistentInnen werden in dem Ausmaß eingesetzt, wie es die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erfordern.

Es muss an jedem Standort jedenfalls die Leitung oder 1. Stellvertretung im Dienst sein. Wird eine der beiden Personen krank, muss die andere Person den Dienst versehen.

Solange auch nur 1 Kind zu betreuen ist, bleibt der jeweilige Standorte geöffnet.

Es gibt keine Standortzusammenlegungen (auch keine bereits geplanten, wie z.B. für die Osterferien).

Standortschließung

Eine Schließung des Standorts kann nur nach Rücksprache mit der Regionalleitung erfolgen und nur wenn nachweislich keine Kinder am Standort zu betreuen sind. „Nachweis“ bedeutet in diesem Fall, dass Sie als Leitung sichergestellt haben, entweder durch die schriftliche Entschuldigung oder durch ein Telefonat (und Vermerk auf der Liste), dass keine Kinder für den Zeitraum der Schließung einen Betreuungsbedarf haben.

Die Schließung kann einzelne Tage oder auch eine ganze Woche betreffen. Sobald ein Kind wieder Bedarf an Betreuung hat, wird der Standort wieder in Betrieb genommen.

Sollten Eltern ungeplant einen Betreuungsbedarf haben, werden diese auf Basis des Aushangs die Leitung bzw. Stellvertretung kontaktieren.

Die kontaktierte Person organisiert so rasch wie möglich eine Betreuung für das Kind am Standort.

Folgende Schritte sind nach erfolgter Rücksprache mit der Regionalleiterin bei einer Schließung umzusetzen:

  • Information an die Eltern – über den vorbereiteten Aushang an der Kindergarten-/Horttüre und wenn möglich auch durch Kommunikation an die ElternvertreterInnen
  • Kassa
    Es sind ZWINGEND am letzten Betriebstag noch alle im KDG/Hort aufliegenden offenen Rechnungen zur Bank zu bringen. Danach ist ein Kontoauszug auszudrucken und eine Kassenbestandskontrolle durchzuführen. Das Kassenjournal ist nicht abzuschließen, da nicht auszuschließen ist, dass bei einer allfälligen Nachfrage innerhalb desselben Monats ein Kindergarten/Hort wieder eröffnet. Der Abschluss für Kassenjournale von temporär geschlossenen Kindergärten/Horten erfolgt zentral durch den FB WFI.
    Die Belege sind bis auf weiteres in den Kindergärten aufzubewahren und NICHT zu übermitteln. Die Leitung hat in gewohnter Art und Wiese den Kassen- bzw. Tresorschlüssel an sich zu nehmen. In Krankheitsfällen o.ä., ist wie üblich vorzugehen (Tresor-/Kassaschlüssel ist innerhalb von 3 Werktagen an die jeweilige Stellvertretung – durch eine vertraute Person lt. KVM – zu übermitteln).
  • Die Leitung nimmt das Diensthandy mit nach Hause und ist dort im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten des Standorts zu erreichen.
  • Für die Leitung wird ein VirtApp User eingerichtet. Dies übernimmt das Sekretariat FB EB nach erfolgter Information über die Schließung (E-Mail der RL an das Sekretariat EB). Die Leitung kann damit alle Tätigkeiten am PC von zu Hause aus erledigen.
  • Wenn kein PC/Laptop zu Hause zur Verfügung steht, kann der Laptop des Kindergartens mit nach Hause genommen werden, um für Leitungstätigkeiten verwendet zu werden.

Damit der Laptop zuhause verwendet werden kann, muss die/der BenutzerIn einmal am Gerät angemeldet gewesen sein und im ADV-Installer muss der Citrix-Receiver installiert werden. Bitte führen Sie dies noch am Standort durch. Damit ist das Gerät für “zuhause” verwendbar.

Meldung des Personals, welches dienstfrei gestellt ist:

Alle MitarbeiterInnen, die für 19.03./20.03.2020 bzw. in Folge für eine ganze Woche dienstfrei gestellt werden, müssen in folgende Liste eingetragen werden.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\200317_Corona_Meldun g_Verzicht auf Dienstleistung_Freistellung.xlsx

Diese Liste schicken Sie am Donnerstag 19.03.2020 bis 11:00 Uhr an das Postfach Ihres zuständigen Regionssekretariats. Betreff: Dienstfreistellungen_Bezirk_Standort

In den folgenden Wochen wird von Ihnen jeweils Montag bis 10 Uhr eine aktualisierte Liste (oder wenn sich nichts geändert hat, die Liste der Vorwoche) an das Postfach Ihres zuständigen Regionssekretariats gesendet.

Mögliche Fragen zum Dienstleistungsverzicht durch die MA 10:

  • Freistellungen mit Rufbereitschaft gelten vorbehaltlich von Änderungen bis 14.4.2020
  • Es besteht eine Entgeltfortzahlung
  • ZUE (zusätzliche Überstunden) kann bei MitarbeiterInnen im Dienst verrechnet werden, bei MitarbeiterInnen, die dienstfrei gestellt sind, erfolgt KEINE Verrechnung der ZUE
  • Im Sammelformular wird die Abwesenheit wegen Dienstleistungsverzicht aufgrund von Kinderbetreuung, Risikogruppe, etc. mit CO vermerkt
  • Ein Dienstleistungsverzicht mit Rufbereitschaft hat keine Auswirkung auf die Urlaubstage
  • Ein Dienstleistungsverzicht mit Rufbereitschaft erfolgt nicht rückwirkend

Für Ihre Fragen steht als Ansprechpartnerin Ihre jeweilige Regionalleiterin gerne zur Verfügung.

Email von Frau Mag.a Cochlar am 15.03.2020

Sehr geehrte MitarbeiterInnen,

der Kindergarten, der Hort und auch die Schulen zählen in diesen herausfordernden Zeiten zu den besonders wichtigen, systemerhaltenden Organisationen. Ohne diese können viele Eltern, die für systemkritische Infrastruktur Verantwortung tragen, ihrer beruflichen Aufgabe nicht nachgehen. Deswegen müssen oben genannte Einrichtungen unbedingt geöffnet bleiben! Gesetzliche Grundlage sind das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 idF BGBl. I Nr. 37/2018 und die aktuell zugehörenden Erlässe und Verordnungen.

Wir haben Sie vorigen Donnerstag gebeten, den Obsorgeberechtigten an den Standorten Entschuldigungsformulare auszuteilen, damit wir einen Überblick zum benötigten Betreuungsbedarf erhalten.

Montag bis 10:00 Uhr benötigen wir bitte – auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen – Ihre erste Einschätzung dazu.

Heute übermitteln wir Ihnen für all jene Kinder, die nicht entschuldigt sind, und weiterhin den Kindergarten / Hort besuchen sollen, einen auszufüllenden Nachweis der ArbeitgeberInnen.

Vom Nachweis der ArbeitgeberInnen ausgenommene Berufsgruppen sind am Formular angegeben.

Jedes Kind, das ab Mittwoch, 18.3. unsere Einrichtung besucht, benötigt für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen diesen Nachweis.
Dieser Nachweis ist entweder persönlich bis Mittwoch abzugeben oder kann alternativ auch an die E-Mailadresse Ihres Kindergartenstandortes gesendet werden.

Das Formular wird zusätzlich im Laufe des Montags auf unserer Homepage abrufbar sein.

Wir arbeiten derzeit auch an einem Informations-Aushang, der im Eingangsbereich und an den Gruppentüren angebracht werden kann.

Für den Fall, dass diese Bestätigung nicht bis Mittwoch vorgelegt werden kann, dennoch aber dringender Betreuungsbedarf besteht, ist mit der jeweiligen Regionalleiterin Rücksprache zu halten. Das Kind wird am Mittwoch bis zur erfolgten Abklärung übernommen.

Ich kann gut verstehen, dass Sie viele weitere Fragen und vielleicht auch Sorgen haben.

Diese aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen und ich möchte Ihnen versichern, dass ich mit meinem Team alles mir mögliche unternehme, um für Sie Klärungen herbeizuführen.

Eine wesentliche Frage ist natürlich Ihre eigene, notwendige, dienstliche Anwesenheit im Kindergarten, im Hort.

Hier muss ich Sie noch um ein wenig Geduld bitten. Meiner Einschätzung nach sollten wir etwa am Mittwoch wissen, wie hoch der tatsächliche Bedarf an unbedingt notwendiger Kinderbetreuung ist.

Selbstverständlich werden wir dafür sorgen, dass MitarbeiterInnen nicht unnötiger Weise am Dienstort anwesend sein müssen.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Bereitschaft zur Mithilfe bei der Bewältigung dieser wirklich herausfordernden Situation!

Mit besten Grüßen

Daniela Cochlár

           Mag.a Daniela Cochlár
           Abteilungsleiterin

           Stadt Wien – Kindergärten

           1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11

           Telefon      +43 1 4000 90211

           E-Mail        daniela.cochlar@wien.gv.at  

           Web           www.kindergaerten.wien.at

Mag.a Zell am 13.03.2020 – 13.03.2020_Corona-Prävention| Aktualisierte Liste FAQs und Erhebung der Kinderzahl – Termin; MONTAG, 16.03.2020 – bis 10:00 Uhr

Betreff: 13.03.2020_Corona-Prävention| Aktualisierte Liste FAQs und Erhebung der Kinderzahl – Termin; MONTAG, 16.03.2020 – bis 10:00 Uhr

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

als erstes möchte ich mich bei Ihnen allen für die großartige Zusammenarbeit und Unterstützung in dieser herausfordernden Situation bedanken.

Wir haben Fragen, die im Laufe des Tages aufgetaucht sind, nochmals in der FAQ-Liste ergänzt. Diese sind am Ende des Dokuments angeführt.

Link zum FAQ

Es gibt allerdings immer noch ein paar Unklarheiten, die wir hoffentlich Anfang nächster Woche klären werden.

Um die Situation bestmöglich organisieren zu können, bitte ich Sie noch um Beantwortung der folgenden Umfrage bis MONTAG, 16.03.2020 –bis 10:00 Uhr auf Basis der bis dahin zur Verfügung stehenden Informationen.

Es darin um die Erhebung der Kinderzahlen:

  • Wie viele Kinder sind prinzipiell am Standort eingeschrieben?
  • Wie viele Kinder sind für die nächste Zeit entschuldigt?
  • Wie viele Kinder sind aktuell anwesend?

Die Kinder der Dependance zählen Sie bitte zum Stammhaus.

Die Erhebung ist für alle Standorte verpflichtend durchzuführen!

Ich würde Sie bitten, auch allen MitarbeiterInnen Ihres Teams unseren Dank auszurichten.

Liebe Grüße

Katrin Zell

          Mag.a Katrin Zell

          Leiterin Elementare Bildung in städtischen Kindergärten und Horten

          Stadt Wien – Kindergärten

          1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11

          Telefon       +43 1 4000 90241

          E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at

          Web            www.kindergaerten.wien.at 

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