Betreff: Organisation der Betreuung an städtischen Standorten bis 14.4.2020
Aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern
an den Standorten kann das eingesetzte Personal
verringert werden.
MitarbeiterInnen können ab Donnerstag, 19.03.2020 bei Weiterzahlung der Bezüge vom Dienst freigestellt werden. Diese Freistellung bedeutet, dass sich alle MitarbeiterInnen weiterhin zur Verfügung halten müssen. Sie sind in Rufbereitschaft, das heißt sie sind zu Hause und müssen für den Fall, dass sie im Dienst für die Stadt Wien
benötigt werden, jederzeit telefonisch erreichbar sein.
Freigestellte MA mit Rufbereitschaft können zu Dienstleistungen außerhalb der MA10 herangezogen werden.
Es ist bei der Freistellung in folgender Reihenfolge vorzugehen:
- Chronisch kranke MitarbeiterInnen
- Schwangere Mitarbeiterinnen
- Über 60-jährige MitarbeiterInnen (können jedoch freiwillig verzichten und Dienst machen)
- AlleinerzieherIn mit
- Kind(er) unter 6 Jahren
- Kind(er) unter 10 Jahren
- Kind(er) unter 14 Jahren
- Alle MitarbeiterInnen mit
- Kind(er) unter 6 Jahren
- Kind(er) unter 10 Jahren
- Kind(er) unter 14 Jahren
Alle anderen MitarbeiterInnen versehen Dienst und können wechselweise freigestellt werden (z.B. durch weniger Stunden
am Standort, tageweise im Dienst o.ä.)
Auf dieser Basis
und der Anzahl
der anwesenden Kinder gestaltet die Leitung einen gerechten,
ausgewogenen Dienstplan.
Für den Fall, dass wieder mehr Personal am Standort benötigt wird, wird in der umgekehrten Reihenfolge das Personal wieder zum Dienst aufgefordert.
„Betreuungsschlüssel“: Für 0-10 Kinder werden zwei Erwachsene eingesetzt, zumindest 1 davon eine Pädagogin/ein Pädagoge. So weit möglich werden die Kinder in Gruppen zu 5 Kindern aufgeteilt und in zwei verschiedenen Räumen bzw. Raumbereichen betreut. (15 Kinder – 3 Betreuungspersonen, 20 Kinder – 4 Betreuungspersonen,…)
AssistentInnen werden in dem Ausmaß
eingesetzt, wie es die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erfordern.
Es muss an jedem Standort jedenfalls die Leitung oder 1. Stellvertretung im Dienst sein. Wird eine der beiden Personen krank, muss die andere Person den Dienst versehen.
Solange auch nur 1 Kind zu betreuen ist, bleibt der jeweilige Standorte geöffnet.
Es gibt keine Standortzusammenlegungen (auch keine bereits geplanten, wie z.B. für die Osterferien).
Standortschließung
Eine Schließung des Standorts kann nur nach Rücksprache mit der Regionalleitung erfolgen und nur wenn nachweislich keine Kinder am Standort zu betreuen sind. „Nachweis“ bedeutet in diesem Fall, dass Sie als Leitung sichergestellt haben, entweder durch die schriftliche Entschuldigung oder durch ein Telefonat (und Vermerk auf der Liste), dass keine Kinder für den Zeitraum der Schließung einen Betreuungsbedarf haben.
Die Schließung kann einzelne Tage oder auch eine ganze Woche betreffen. Sobald ein Kind wieder
Bedarf
an Betreuung hat,
wird der Standort wieder in Betrieb
genommen.
Sollten Eltern ungeplant einen Betreuungsbedarf haben,
werden diese auf Basis
des Aushangs die Leitung bzw. Stellvertretung kontaktieren.
Die kontaktierte Person organisiert so rasch wie möglich eine Betreuung für das Kind am Standort.
Folgende Schritte sind nach erfolgter Rücksprache mit der Regionalleiterin bei einer Schließung umzusetzen:
- Information an die Eltern – über den vorbereiteten Aushang an der Kindergarten-/Horttüre und wenn möglich auch durch Kommunikation an die ElternvertreterInnen
- Kassa
Es sind ZWINGEND am letzten Betriebstag noch alle im KDG/Hort aufliegenden offenen Rechnungen zur Bank zu bringen. Danach ist ein Kontoauszug auszudrucken und eine Kassenbestandskontrolle durchzuführen. Das Kassenjournal ist nicht abzuschließen, da nicht auszuschließen ist, dass bei einer allfälligen Nachfrage innerhalb desselben Monats ein Kindergarten/Hort wieder eröffnet. Der Abschluss für Kassenjournale von temporär geschlossenen Kindergärten/Horten erfolgt zentral durch den FB WFI.
Die Belege sind bis auf weiteres in den Kindergärten aufzubewahren und NICHT zu übermitteln. Die Leitung hat in gewohnter Art und Wiese den Kassen- bzw. Tresorschlüssel an sich zu nehmen. In Krankheitsfällen o.ä., ist wie üblich vorzugehen (Tresor-/Kassaschlüssel ist innerhalb von 3 Werktagen an die jeweilige Stellvertretung – durch eine vertraute Person lt. KVM – zu übermitteln). - Die Leitung nimmt das Diensthandy mit nach Hause und ist dort im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten des Standorts zu erreichen.
- Für die Leitung wird ein VirtApp User eingerichtet. Dies übernimmt das Sekretariat FB EB nach erfolgter Information über die Schließung (E-Mail der RL an das Sekretariat EB). Die Leitung kann damit alle Tätigkeiten am PC von zu Hause aus erledigen.
- Wenn kein PC/Laptop zu Hause zur Verfügung steht, kann der Laptop des Kindergartens mit nach Hause genommen werden, um für Leitungstätigkeiten verwendet zu werden.
Damit der Laptop zuhause verwendet werden kann, muss die/der BenutzerIn einmal am Gerät angemeldet gewesen sein und im ADV-Installer muss der Citrix-Receiver installiert werden. Bitte führen Sie dies noch am Standort durch. Damit ist das Gerät für “zuhause” verwendbar.
Meldung des Personals, welches dienstfrei gestellt ist:
Alle MitarbeiterInnen, die für 19.03./20.03.2020 bzw. in Folge für eine ganze Woche dienstfrei gestellt werden, müssen in folgende Liste eingetragen werden.
P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\200317_Corona_Meldun g_Verzicht auf
Dienstleistung_Freistellung.xlsx
Diese Liste schicken Sie am Donnerstag 19.03.2020 bis 11:00
Uhr an das Postfach Ihres
zuständigen Regionssekretariats. Betreff:
Dienstfreistellungen_Bezirk_Standort
In den folgenden
Wochen wird von Ihnen jeweils
Montag bis 10 Uhr eine aktualisierte Liste (oder
wenn
sich nichts geändert
hat, die Liste
der Vorwoche) an das Postfach
Ihres zuständigen
Regionssekretariats gesendet.
Mögliche Fragen zum Dienstleistungsverzicht
durch die MA 10:
- Freistellungen mit Rufbereitschaft gelten vorbehaltlich von
Änderungen bis 14.4.2020
- Es besteht eine
Entgeltfortzahlung
- ZUE (zusätzliche Überstunden) kann bei MitarbeiterInnen im Dienst verrechnet werden, bei MitarbeiterInnen, die dienstfrei gestellt sind, erfolgt
KEINE Verrechnung der ZUE
- Im
Sammelformular wird die Abwesenheit wegen
Dienstleistungsverzicht aufgrund von Kinderbetreuung, Risikogruppe, etc. mit CO vermerkt
- Ein Dienstleistungsverzicht mit Rufbereitschaft hat keine Auswirkung auf die Urlaubstage
- Ein Dienstleistungsverzicht mit Rufbereitschaft erfolgt
nicht rückwirkend
Für Ihre Fragen steht als Ansprechpartnerin Ihre jeweilige Regionalleiterin gerne zur Verfügung.