Pensionierung

1. Pensionierung von Vertragsbediensteten

 

Ansprechpartnerin für Vertragsbedienstete in sämtlichen Pensionsangelegenheiten ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) (extern)
Telefon: 05 03 03 oder aus dem Ausland: (+43) 50 303
E-Mail: pva@pva.sozvers.at

Ort: PVA - Landesstelle Wien, 2., Friedrich-Hillegeist-Straße 1

2. Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte

Beratung sowohl für Vertragsbedienstete und BeamtInnen Personalvertretung SoFair:

Margit Pollak
Zelinkagasse 4, 2. Stock,
1010 Wien
Tel: 01/ 4000/83744
e-mail: margit.pollak@wien.gv.at

3. Änderungen der Dienstordnung und Pensionsordnung der BeamtInnen mit 1.1.2018

1.a. Urlaubsersatzleistung für BeamtInnen Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH

 

Wenn die Beamtin/der Beamte aus dem Dienst ausscheidet und wegen Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall den Erholungsurlaub nicht antreten kann, gebührt Ihr/Ihm eine Urlaubsersatzleistung. In die Bemessungsgrundlage der Urlausersatzleistung werden neben den Monatsbezug die anteilige Sonderzahlung sowie die anrechenbaren ruhegenussfähigen Nebengebühren mit einbezogen.

3.a. Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug

Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Dienststand Anspruch auf Ruhebezug besteht und eine Urlaubsersatzleistung von mehr als 173 Stunden besteht, wird diese auf die ersten zwei oder wenn sie für mehr als 346 Urlaubsstunden gebührt, auf die ersten drei Monate des Ruhestandes aufgeteilt. In jedem Monat gebührt dabei höchstens der Teil der Urlaubsersatzleistung von 173 Stunden. D.h. wenn Anspruch von Urlaubsersatzleistung besteht, gebührt der Ruhebezug nur für den übersteigenden Teil. Somit kann sich die Auszahlung des Ruhebezuges verschieben.

3.b. Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug

Bei Ruhestandsversetzung nach 31.12.2017 erfolgt die erstmalige Anpassung (Valorisierung) des Ruhebezuges jeweils erst mit 1. Jänner des zweiten folgenden Kalenderjahres.

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