1) Unverzügliche telefonische Meldung der betroffenen Mitarbeiterin bzw. des betroffenen Mitarbeiters im jeweiligen Kindergarten bzw. Hort (jedenfalls vor dem festgesetzten Dienstbeginn) ⇒
2) Unverzüglich schriftliche Meldung der Leitung im Kompetenzbereich Personal ⇒
3) Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert oder wenn dies von der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten verlangt wird ⇒
Beamtinnen bzw. Beamte und Vertragsbedienstete übermitteln die Kopie der schriftlichen Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) spätestens am vierten Tag der Krankheit dem Kindergarten bzw. Hort oder Campus. Diese ist immer mit Eingangsvermerk zu versehen und unverzüglich per Fax oder E-Mail dem KB Personal zu übermitteln! Bei postalischer Zusendung ist immer das Datum des Poststempels gültig! Das Original verbleibt vorerst bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter. Ebenso ist der zu erwartende Dienstantritt nach einer Krankheit ehebaldigst mitzuteilen.
Krankmeldungen die mit dem Vermerk „bis auf weiteres“ ausgestellt sind, gelten max. 1 Monat. Bei länger andauerndem Krankenstand hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter neuerlich eine Bescheinigung zu übermitteln.
Bei länger andauernden Krankenständen haben die MitarbeiterInnen immer nach Verlängerung des Krankenstandes, nach Wiederbestellung durch den Arzt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsmeldung zu übermitteln. Diese ist dann unverzüglich an den KB Personal weiterzuleiten.
Bei einem Krankenhausaufenthalt ist eine Aufenthaltsbestätigung ehest möglich zu übermitteln.
Wenn es sich bei einer Dienstverhinderung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters um einen Krankenhausaufenthalt oder einen Dienstunfall handelt, so ist dies bei der schriftlichen Meldung durch die Leitung dem Kompetenzbereich Personal bekannt zu geben.