Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte ausgesandt
Sehr geehrte MitarbeiterInnen, liebe Führungskräfte,
mit 17.12.2020 wurde die 3. Dienstrechts-Novelle 2020 im Wiener Landtag beschlossen (Kundmachung voraussichtlich Ende Dezember 2020). Seitens der MA 2 – Personalservice wurden dazu die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen in Bezug auf die dienstrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhangt mit COVID-19 übermittelt:
- Schutzmaßnahmen aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
Die Regelungen zum Schutz der COVID-19-Risikogruppe wurde zuletzt bis zum 31.12.2020 und mit Aussendung der MD bis 31.3.2021 verlängert. Angesicht der andauernden Pandemie wird die gesetzliche Grundlage und die entsprechende Verordnungsermächtigung des Magistrats nun bis 30.6.2021 verlängert.
Prinzipiell gilt nach Vorlage eines Risikogruppen-Attests folgende Regelung:
1. Schutzmaßnahmen seitens der Dienstgeberin, die auch die Wegstrecken von und zur Arbeit beinhalten
2. Homeoffice zu 100%
3. Freistellung
Achtung: Die Vorlage eines COVID-19-Risiko-Attests beendet nicht einen andauernden Krankenstand (z. B. Langzeitkrankenstand). Eine Freistellung ist nur bei Vorliegen der Dienstfähigkeit der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters möglich. Weiters ist während einer aufrechten COVID-19-Risikogruppen-Freistellung kein Krankenstand möglich!
- Anordnung des Verbrauchs von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren
Die Dienstgeberin ist durch die COVID-19-Dienstrechts-Novelle befugt, den Verbrauch von Resturlaubsansprüchen aus Vorjahren im Umfang von maximal 80 Stunden (Teilzeit aliquot) anzuordnen. Auch diese Möglichkeit der Urlaubsanordnung von Seiten der Dienstgeberin wird ebenfalls bis 30.6.2021 verlängert.
Die genannten Änderungen treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem FB Personalmanagement für Fragen gerne unterstützend zur Verfügung.
Margit POLLAK
Julia FICHTL