Betreff: MA 11 – News – Elementarpädagogik 14a/2020
ANHANG: Info_Kindergartenpflicht
Sehr geehrte Betreiberinnen und Betreiber! In Ergänzung zum Newsletter 14/2020 wird folgende Information zur Klarstellung und Beantwortung von Fragen zur Kindergartenpflicht übermittelt: Verpflichtendes Kindergartenjahr ab 16. Mai 2020 Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat festgelegt, die einschränkenden Maßnahmen hinsichtlich des Besuches von Kindergärten und Kindergruppen mit 16.5.2020 zu beenden. Der Besuch von Kindergärten und Kindergruppen kann seit 16.5.2020 wieder ohne Einschränkungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen stattfinden. Der Wegfall der Einschränkungen hat auch Auswirkungen auf die Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr. Galten Kinder während der Maßnahmen automatisch als entschuldigt, müssen Eltern den Kindergarten oder die Kindergruppe nun über ein Fernbleiben ihres Kindes informieren. Gründe für das Fernbleiben von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr können Krankheit, Urlaub oder auch der Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung sein. Sollten Eltern die Sorge haben, dass der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung eine Gefährdung für ihr Kind, für sich selbst oder für andere im Haushalt lebende Personen darstellt, kann das Fernbleiben von der Kinderbetreuungseinrichtung gerechtfertigt sein. Sollten sich Eltern bei Ihnen melden, die Sorge vor einer Ansteckung haben, besprechen Sie bitte die Situation und auch, dass der Besuch des Kindes im letzten Kindergartenjahr eine wichtige Vorbereitung für den Übergang in die Schule ist und auch einen wichtigen sozialen Aspekt erfüllt. In der Beilage übermitteln wir ein diesbezügliches Informationsblatt der Magistratsabteilung 11 – Kinder- und Jugendhilfe für Eltern, das Sie gegebenenfalls verwenden können. |