Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich seit dem 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
von 3 bis 10 Jahren: Euro 875,00
über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.310,00
über 25 Jahren: Euro 1.745,00