Urlaubsvorgriff

Durch die Urlaubsregelung fällt die 6-Monats-Wartefrist, um auf Urlaub gehen zu können, weg!

In diesem Zusammenhang fällt bis zu obigem Urlaubsausmaß auch ein bisher notwendiger Antrag auf Urlausvorgriff weg! Dieser ist nur dann notwendig, wenn die geplanten Urlaubstage obiges Ausmaß überschreiten (Antrag für den überschreitenden Teil an Urlaubstagen).

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