Kann ich zu Weihnachten verpflichtet werden in den Urlaub zu gehen?

Möchte eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter über die Weihnachtstage keinen Urlaub in Anspruch nehmen,   so tritt sie/er nach den Feiertagen den Dienst in den Kindergarten an, der geöffnet hat.

Sind zu viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vor Ort anwesend, kann NIEMAND von der Leitung gezwungen werden Urlaub zu konsumieren.

Es ist heuer erstmals auch nicht möglich/notwendig im eigenen Haus mit einer zweiten Kollegin oder Kollegen Arbeiten zu verrichten!

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