Um eine Diskriminierung von gleichgestellten Paaren zu vermeiden, wurde der Papamonat in einen Babymonat umgewandelt. Dies ermöglicht nun, auch Personen, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Inanspruchnahme einer Frühkarenz. Auch Personen, die ein bis zu 7 Jahre altes Kind in Pflege nehmen oder adoptieren, stehen diese Möglichkeiten zukünftig offen. Die Dauer der Frühkarenz beträgt mindestens eine Woche bis höchstens 31 Tage.
- Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen §55 DO1994 u. §33VBO
- Auszahlung der Kinderzulage nach Vollendung des 18. Lebensjahres