Dienstplanveränderung Diensttausch

Es gibt für alle Kolleg*innen jedes Kindergartenjahr einen fixen Dienstplan.

Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden.

Dies hat aber immer in Absprache mit der*dem Mitarbeiter*in zu erfolgen. Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der Mitarbeiter*innen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln oder ähnlichem bezogen werden können.

Dies ist nicht zulässig und vor allem sollen ständige Dienstplanveränderungen nicht zur Selbstverständlichkeit werden.

Private Termine müssen nicht im Dienstplan oder anderswo angeführt werden!
Wenn Kolleg*innen krank werden oder Pflegefreistellung brauchen, genauso wie bei Festen oder abendlichen Teamsitzungen, die verpflichtend stattfinden und daher die Anwesenheit über die Normalarbeitszeit hinaus erfordern, liegen laut Gesetz Überstunden vor.
Ausnahme sind Teilzeitbeschäftigte die sich diese Mehrstunden so rasch als
möglich zurücktauschen sollen.



Bei Problemen wenden Sie sich an die Personalvertretung!!!

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