Ja, für PädagogIn bei:
– ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung, infolge der Dienstabwesenheit eines/r KollegIn der/die im Grätzl aushilft
Ja, für AssistentIn:
– bei Vertretung eines/r PädagogIn wenn der nach dem Dienstplan vorgesehen Dienst zur Gänze übernommen wirdbei stundenweiser Vertretung eines/r PädagogIn von mindestens 6 Stunden in einer Woche, dies gilt auch für Qualitätszirkel
– bei ganztägiger Übernahme der Arbeit des/r fehlenden AssistenIn
Kennzahlen: 9202 AssistentIn im Kinderdienst
9690 Aufgelöste Doppelbesetzung
9150 Erschwerniszulage für fehlende AssistentIn
Diese Anfrage wurde mit dem KB-Personal besprochen. Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit die aber keiner definierten Begründung zu Grunde liegt wie z.B. Krankheit, Urlaub etc.