Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall EUR 220.000,–.
Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,– pro Versicherungsfall, hiervon maximal EUR 750,– für Geld, Schmuck und Wertsachen.