Es dürfen weder Lebensmittel noch Essen, der Stadt Wien- Kindergärten, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privat mitgenommen werden.
Ausnahme: Von den Kolleg*innen bezahlte und dadurch rechtlich zustehende Portionen des eigenen Personalessens.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können von der Dienstgeberin dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden wie z.B. Niederschriften, Kündigungen oder Entlassung.