Mitnahme von Speisen aus dem Kindergarten

Es dürfen weder Lebensmittel noch Essen, der Stadt Wien- Kindergärten, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privat mitgenommen werden.

Ausnahme: Von den Kolleg*innen bezahlte und dadurch rechtlich zustehende Portionen des eigenen Personalessens.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können von der Dienstgeberin dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden wie z.B. Niederschriften, Kündigungen oder Entlassung.

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