Die Angaben in der Tabelle bilden die Entscheidungsgrundlage bei erforderlichen Dienstabwesen-
heiten. Wenn dringende persönliche Angelegenheiten in die Dienstzeit fallen, können in der
Tabelle angeführte Angelegenheiten innerhalb der Dienstzeit erledigt werden. Ziel ist, eine
transparente Regelung zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten zu schaffen, die
sowohl die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes sowie die Bedürfnisse der
Mitarbeiter*innen berücksichtigt.
Eine Abweichung von den gegenständlichen Regelungen ist grundsätzlich möglich. Der Individual-
fall liegt im Ermessensspielraum und in der Verantwortung der Führungskraft.
Ansprechpartner*innen bei Unsicherheiten und Individualfragen sind die direkten Führungskräfte.
Alle Abwesenheiten werden zeitgerecht mit der Führungskraft zur Planung der Dienstzeit
besprochen und dokumentiert.
Die Fahrzeiten sind im erforderlichen Ausmaß inkludiert.
Eine entsprechende Zeitbestätigung ist vorzulegen.
Beispiele für untertägige planbare Abwesenheiten, die in die Dienstzeit fallen und in dieser
erledigt werden können, sofern die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes
gewährleistet ist:
Beispiel 1:
Dienst laut Dienstplan
Angekündigte Hauptkehrung
Dienstzeit muss eingebracht werden bzw.
Zeitrücknahme konsumiert werden:
06:00 13:00 Uhr
07:00 09:00 Uhr (fällt in die Dienstzeit)
06:00 07:00 Uhr
Dienstantritt erfolgt unmittelbar nach der Hauptkehrung
Beispiel 2:
Dienst laut Dienstplan
Angekündigte Hauptkehrung
Hauptkehrung fällt in die Freizeit (kein
Anspruch auf Mehrdienstleistung!):
07:00 14:00 Uhr
13:00 15:00 Uhr (fällt bis 14 Uhr in die Dienstzeit)
14:00 15:00 Uhr
Version230612
Stadt Wien – Kindergärten – FB Personalmanagement, Referat Personalverwaltung – Nr. 0441e